Die Anlagenbuchhaltung
Die Anlagenbuchhaltung umfasst die handelsrechtliche, die steuerrechtliche und die kalkulatorische Abschreibung. Die Höhe variiert je Anlage. Zu bestimmten Abschreibungsmethoden gehören typische Nutzungsdauern. Unterschieden wird nach beweglichen, unbeweglichen und geringwertigen Wirtschaftsgütern.
In der Dialogbuchhaltung werden alle Buchungssätze für Auswertungen neu verarbeitet. Differenzbuchungen erlauben Änderungen nach den Abschlüssen auch ohne gesonderte Buchungsverarbeitung. Aufteilungsbuchungen können genauso vorgenommen werden wie halbautomatische Stornobuchungen oder automatische Abschreibungen in frei wählbaren Zeiträumen. Testabschreibungen werden ohne Buchung im Journal durchgeführt.
Der Bruttoanlagespiegel enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen. Er kann wahlweise verdichtet, nach Konten oder Anlagen aufgeschlüsselt und gedruckt werden. Der Nettoanlagespiegel ist eine gestraffte Form des Bruttoanlagespiegels. Im Inventarverzeichnis werden die Anlagen wahlweise sortiert und nach Standort für Bestandsaufnahmen ausgedruckt. Eine Integration zu Kreditoren, Sachkonten und Kostenstellen ist selbstverständlich.
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